Caesar Vape Blackout Edition - 700 Züge - Passionfruit
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Geschmacksrichtung: Passionsfrucht
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Caesar Vapes - Was ist die Caesar Vape?
Die Caesar Vape ist eine Einweg E-Zigarette, die mit Nikotinsalz E-Liquid befüllt, ist aber auch nikotinfrei erhältlich. Der Tank hat ein Fassungsvermögen von 2ml und ist mit verschiedenen Geschmäckern befüllt.
Mit den Maßen 95mm x 14mm ist das Design der Caesar Vape sehr kompakt gehalten und eignet sich hiermit für unterwegs. Das Gerät wiegt gerade einmal 35g und ist somit sehr leicht und handlich. Die E-Zigarette verfügt über eine leistungsstarke Batterie mit einer Kapazität von 500mAh, die für eine Nutzungsdauer von 700 Zügen sorgt.
Das Besondere an der Vape ist, dass jede Geschmacksrichtung selbst kreiiert wurde und einzigartig ist.
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In alle Geschmackrichtungen
FAQ - Wissenswertes über Caesar Vapes
Die Caesar Vape Stick beinhaltet ein Volumen von 2ml für Liquid. Durch den Tank und dem dazugehörigen 500mAh Akku werden 700 Züge mit der Vape ermöglicht und sind somit deutlich kosteneffizienter als Zigaretten.
Außerdem ist es eine Einweg E-Zigarette und ist deshalb nicht ladbar und nachfüllbar.
Die Caesar Vape Stick beinhaltet ein Volumen von 2ml für Liquid. Durch den Tank und dem dazugehörigen 500mAh Akku werden 700 Züge mit der Vape ermöglicht und sind somit deutlich kosteneffizienter als Zigaretten.
Außerdem ist es eine Einweg E-Zigarette und ist deshalb nicht ladbar und nachfüllbar.
Das Caesar Podsystem beinhaltet einen Akkuträger (Caesar Shadow Akku) und das dazugehörige Pod.
Eine Verpackung beinhaltet jeweils 2 Pods mit jeweils 700 Zügen. Über die eingebauten Magneten der Kontaktstellen rutscht dein Pod nicht aus deinem Akkuträger und kann überall eingelagert werden.
Das Podsystem ist nicht nur sparsam, sondern auch umweltfreundlich!
Vapes, oder E-Zigaretten, haben in den letzten Jahren immer mehr an Popularität gewonnen und sind mittlerweile eine gängige Alternative zu herkömmlichen Zigaretten. Eine besonders beliebte Marke von Vapes ist die Caesar Vape.
Caesar Vapes sind in vielen verschiedenen Sorten erhältlich und bieten somit für jeden Geschmack das passende Erlebnis. Ob man eher auf klassische Tabak-Geschmäcker steht oder exotischere Aromen bevorzugt, Caesar hat garantiert das richtige Angebot.
Neben der Vielfalt an Geschmacksrichtungen gibt es jedoch noch viele andere Gründe, warum Caesar Vapes eine bessere Wahl sind als herkömmliche Zigaretten. Zunächst einmal sind sie deutlich gesünder. Während Zigaretten voller schädlicher Chemikalien sind, enthalten Elfbars nur eine einfache Mischung aus Propylenglykol, Glycerin und Aromen. Diese Zusammensetzung ist deutlich ungefährlicher und führt nicht zu den schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, die durch das Rauchen von Zigaretten verursacht werden.
Ein weiterer Vorteil von Caesar Vapes ist, dass sie deutlich kostengünstiger sind als Zigaretten. Die Vapes halten in der Regel länger als eine Packung Zigaretten und müssen weniger häufig ausgetauscht werden. Auf lange Sicht kann dies eine erhebliche Ersparnis bedeuten.
Natürlich gibt es auch einige Nachteile beim Gebrauch von Caesar Vapes, wie zum Beispiel das Vorhandensein von Nikotin. Allerdings gibt es auch nikotinfreie Sorten, die für Menschen geeignet sind, die sich vom Rauchen trennen möchten, ohne auf den Nikotin-Kick verzichten zu müssen.
Insgesamt bietet Caesar also viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Zigaretten. Sie sind gesünder, kostengünstiger und bieten eine größere Auswahl an Geschmacksrichtungen. Wenn Sie auf der Suche nach einer gesünderen Alternative zum Rauchen sind, ist ein Caesar Vape definitiv eine Überlegung wert.
Elektro- und Elektronikgeräte Entsorgung | Informationen für private Haushalte
Hersteller/Importeur-Informationen gemäß § 18, Absatz 4 ElektroG (neu)Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Rücknahmepflichtig im Sinne der Bestimmung sind Verkaufsstellen für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Fläche von mindestens 400 m², sowie Verkaufsstellen für Lebensmittel mit einer Fläche von mindestens 800 m², wenn sie dauerhaft oder aber mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten bzw. auf dem Markt bereitstellen. Die Bestimmungen gelten ebenso für den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bei einer Größe von mindestens 400 m² liegen, oder die kompletten Lager- und Versandflächen bei einer Größe von mindestens 800 m² liegen. Die Rücknahme muss durch Vertreiber grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleistet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber dann, wenn ein neues, gleichartiges Gerät an den Endnutzer abgegeben wird, welches im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Wird ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert, kann ein gleichartiges Altgerät dort ebenso zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dieses gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2, Absatz 1 ElektroG. Dazu zählen “Wärmeüberträger”, “Bildschirmgeräte” und “Großgeräte”, sofern die letzteren mindestens eine äußere Abmessung von über 50 cm aufweisen. Endnutzer werden bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine entsprechende Rückgabeabsicht befragt. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe besteht bei den Sammelstellen der Vertreiber außerdem unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung die Größe von 25 cm überschreiten und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
Bedeutung der BatteriesymboleBatterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht “Cd” für Cadmium, “Pb” steht für Blei, und “Hg” für Quecksilber.“
InformationspflichtenInformationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz