Elektro- und Elektronikgeräte Entsorgung | Informationen für private Haushalte
Hersteller/Importeur-Informationen gemäß § 18, Absatz 4 ElektroG (neu)Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Rücknahmepflichtig im Sinne der Bestimmung sind Verkaufsstellen für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Fläche von mindestens 400 m², sowie Verkaufsstellen für Lebensmittel mit einer Fläche von mindestens 800 m², wenn sie dauerhaft oder aber mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten bzw. auf dem Markt bereitstellen. Die Bestimmungen gelten ebenso für den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bei einer Größe von mindestens 400 m² liegen, oder die kompletten Lager- und Versandflächen bei einer Größe von mindestens 800 m² liegen. Die Rücknahme muss durch Vertreiber grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleistet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber dann, wenn ein neues, gleichartiges Gerät an den Endnutzer abgegeben wird, welches im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Wird ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert, kann ein gleichartiges Altgerät dort ebenso zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dieses gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2, Absatz 1 ElektroG. Dazu zählen “Wärmeüberträger”, “Bildschirmgeräte” und “Großgeräte”, sofern die letzteren mindestens eine äußere Abmessung von über 50 cm aufweisen. Endnutzer werden bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine entsprechende Rückgabeabsicht befragt. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe besteht bei den Sammelstellen der Vertreiber außerdem unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung die Größe von 25 cm überschreiten und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
Bedeutung der BatteriesymboleBatterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht “Cd” für Cadmium, “Pb” steht für Blei, und “Hg” für Quecksilber.“
InformationspflichtenInformationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz